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Psychische Gefährdungsbeurteilung: Verpflichtend für alle Arbeitgeber

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ID-100270088Belastungen am Arbeitsplatz führen immer häufiger zu psychischen Erkrankungen. Um geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können, fehlt den meisten Unternehmen das dazu nötige Know how.

Unsere aktuelle Arbeitswelt ist mittlerweile von einem schnellen Strukturwandel geprägt, der für viele Beschäftigte mit erheblichen Veränderungen im Hinblick auf Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, fehlendeKommunikation und weiteren Belastungen am Arbeitsplatz verbunden ist. In der Vergangenheit  wurde der Fokus im Bereich des Arbeitsschutzes hauptsächlich auf Präventionsmaßnahmen in Sachen Unfallverhinderung, oder Vermeidung psychischer Belastungen wie Lärm, schwerer körperlicher Arbeit, oder Kontakt mit Gefahrstoffen usw., gelegt. Heutzutage aber nimmt in steigendem Maße neben diesen Belastungen die Gefährdung von Beschäftigten durch psychische Fehlbelastungen und Stress am Arbeitsplatz immer größeren Raum ein.

Erschwerend kommt hinzu, dass vielfach die vom Beschäftigten individuell erlebten Belastungen am Arbeitsplatz in den wenigsten Fällen direkt zu psychischen Erkrankungen führen. Wahrgenommen werden sie dagegen eher in Form von psychosomatischen Krankheitsbildern wie z. B. Rückenschmerzen, Bluthochdruck oder Magenbeschwerden. Deshalb wird davon ausgegangen, dass die anfallendenFehlzeiten verursacht durch psychische Belastungssituationen sogar noch weitaus höher sind. Außerdem ist zusätzlich der sogenannte Präsentismus, das Unterdrücken und Arbeiten trotz Beschwerden, bei vielen Beschäftigten aufgrund der unsicheren Arbeitsmarktlage weit verbreitet.

Deshalb sind alle Arbeitgeber seit dem 01. Januar 2014 nach den §§ 4-6 des Arbeitsschutzgesetzes gesetzlich zur Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet. Diese Pflicht stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Vorgehensweise ist häufig unklar, aber eine Nichterfüllung der Auflagen kann zu empfindlichen Strafen durch die Gewerbeaufsicht und schlimmstenfalls zu Regressforderungen seitens der Kranken- und Rentenkassen führen.

Vor diesem Hintergrund hat sich ein Expertenpool gebildet, der seit über 20 Jahren im Gesundheitswesen tätig ist. Unterstützt durch das Institut für empirische Soziologie der Universität Nürnberg-Erlangen, kann, aufbauend auf diesem Erfahrungshintergrund, häufig schon an einem Tag die vorgeschriebene Analyse des psychischen Gefährdungspotentials im jeweiligen Unternehmen durchgeführt werden und so die wichtigste Auflage zügig und kosteneffizient erfüllt werden.

Im Anschluss an „Psychische Gefährdungsbeurteilungen“ hat dem Gesetz zufolge eine Konkretisierung und Durchführung der aufgrund der vorliegenden Ergebnisse zu veranlassenden Maßnahmen zu erfolgen. Das Ziel der Maßnahmen sollte immer die Stärkung der Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen sein und auf der Grundlage einer umfassenden Gesundheitsbildung letztendlich eine stabile Gesundheit sein.

Detailliertere Informationen halten die folgenden Websites für Sie bereit:

www.konzept-gefährdungsbeurteilung.de und ergänzend www.tri-basic.com

Bild: Image courtesy of jesadaphorn / FreeDigitalPhotos.net

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